Flyer Infoabend M-Zug 2024

 
Was ist der M-Zug?

Der M-Zug ist ein spezieller Bildungsgang an der Mittelschule, der in eigenen Klassen (MKlassen) zum mittleren Schulabschluss führt. Er beginnt in der Jahrgangsstufe 7 (M7) und
endet in der 10. Klasse (M10) mit der Abschlussprüfung zum mittleren Bildungsabschluss.

Wie ist der M-Zug im Vergleich zu anderen mittleren Schulabschlüssen einzustufen?

Die Abschlussprüfungen der einzelnen Schularten (M-Zug, Realschule, Wirtschaftsschule) sind nicht identisch. Jedoch sind sie alle gleichgestellt und verleihen die gleichen Berechtigungen für die weitere berufliche bzw. schulische Laufbahn.

Welche beruflichen Möglichkeiten hat man nach dem mittleren Schulabschluss des M-Zuges?
  • Berufsausbildung (auch in Berufen, in denen „Mittlere Reife“ vorausgesetzt wird)
  • Fachoberschule (für Bewerber ohne Berufsausbildung)
  • Berufsoberschule (für Bewerber mit Berufsausbildung)
  • Laufbahn der Fachlehrer und Förderlehrer
Ist sonst noch ein besonderer Abschluss während des M-Zugs erreichbar?

Durch freiwillige Teilnahme an der besonderen Leistungsfeststellung kann am Ende der Jahrgangsstufe 9 der „Qualifizierende Schulabschluss“ (Quali) erreicht werden.

Wer darf in den M-Zug?

Entscheidend für die Aufnahme in eine M-Klasse ist die Durchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Zwischenzeugnis oder im Jahreszeugnis der vorhergehenden Jahrgangsstufe.

Übertritt in die M 7

Ihr Kind kann in die 7. Jahrgangsstufe des M-Zweiges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 folgende Bedingungen erfüllt:

  • bei einem Schnitt von 2,66 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
  • ab einem Schnitt von 3,00 und schlechter (D, M, E): auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche
Übertritt in die M 8

Ihr Kind kann von der 7. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 8 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder dem Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 7 folgende Bedingungen erfüllt:

  • bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
  • bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche
Übertritt in die M 9

Ihr Kind kann von der 8. Klasse Mittelschule in die Jahrgangsstufe 9 des M-Zuges eintreten, wenn es im Zwischenzeugnis oder im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 8 folgende Bedingungen erfüllt:

  • bei einem Durchschnitt von 2,33 und besser (D, M, E): Übertritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten uneingeschränkt möglich
  • bei einem Durchschnitt von 2,66 und schlechter (D, M, E): Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und Bestehen einer Aufnahmeprüfung in der letzten Sommerferienwoche
Übertritt in die M 10

Ihr Kind kann in die 10. Jahrgangsstufe des M-Zuges aufgenommen werden, wenn es folgende Bedingungen erfüllt:

  • wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,33 oder besser (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern uneingeschränkt möglich
  • wenn der qualifizierende Abschluss der Mittelschule mit der Durchschnittsnote 2,66 und schlechter (D, M, E) erworben wurde: Übertritt auf Antrag der Eltern und Bestehen einer Aufnahmeprüfung, die an der aufnehmenden Schule nach Möglichkeit noch vor Beginn der Sommerferien durchgeführt wird.

Die Aufnahmeprüfung erstreckt sich auf die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch und muss in allen Fächern abgelegt werden, in denen nicht mindestens die Note 2 im Zwischenzeugnis bzw. im Zeugnis über den qualifizierenden Mittelschulabschluss erzielt wurde.

Hinweis:
Für „Rückläufer“ aus anderen weiterführenden Schulen ist ein direkter Übertritt in der Regel in den M-Zug nur zum Schuljahreswechsel möglich. Der Schüler kann nur dann übertreten, wenn
er die Vorrückungserlaubnis in der bisherigen Schulart erhalten hat bzw. sie ihm aufgrund von Leistungen in Fächern verweigert wurde, die an der Mittelschule nicht unterrichtet werden. Ansonsten muss die entsprechende Regelklasse besucht werden.

Welche besonderen Kennzeichen hat der M-Zug?
  • eigener Lehrplan, der das Niveau eines mittleren Bildungsabschlusses garantiert
  • hohe Durchlässigkeit zu den Regelklassen der Mittelschule
  • Der Schwerpunkt im Unterricht wird auf die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und
    das Lernfeld Arbeit – Wirtschaft – Technik gelegt (s.u.)
  • starke Praxisorientierung und enger Bezug zur Arbeitswelt durch das Lernfeld Arbeit – Wirtschaft -Technik (s.u.)
  • Das Klassenleiterprinzip begünstigt eine gute Zusammenarbeit zwischen Schüler, Eltern und Lehrer.
  • vertrauter, anschaulicher, abwechslungsreicher Unterricht nach neuesten Unterrichtsmethoden (Einsatz neuer Lernmedien in den neu gestalteten Lernräumen und Lernlandschaften, Durchführung von Projekten; Wechsel zwischen Frontalunterricht, Stillarbeit, Partnerarbeit, Gesprächskreise, Gruppenarbeit, Freiarbeit, Stationentraining, offener Unterricht, …)
  • erhöhtes Anforderungsniveau verlangt u. a. einen höheren Grad der Beherrschung der
    Lerninhalte, eine geringere Fehlerhäufigkeit, ein gesteigertes Arbeitstempo, eine besser entwickelte Arbeitshaltung und mehr Selbstständigkeit und Eigeninitiative als in den Regelklassen
Welche Voraussetzungen sollten Schüler für den M-Zug mitbringen?
  • Fähigkeit zum abstrakten Denken
  • Fähigkeit, sich schnell auf neue Situationen einstellen zu können
  • psychische Stabilität
  • Einsatzbereitschaft und Lernwille
  • volle Belastbarkeit für hohes Arbeitstempo und hohe Arbeitsdichte
  • mit Misserfolgen umgehen können
Wiederholen einer M-Klasse

Die Voraussetzungen für Wiederholen liegen dann vor, wenn in einem Vorrückungsfach die Note 6 oder in mehr als einem Vorrückungsfach eine schlechtere Note als 4 erzielt wurde und kein Notenausgleich gewährt wird. Vorrückungsfächer sind alle Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer mit Ausnahme des Faches Sport.

Was sind die Prüfungsfächer zum mittleren Bildungsabschluss?
  • Deutsch
  • Mathematik
  • Englisch
  • Projektprüfung WIB (Wirtschaft und Beruf) in Verbindung mit Technik oder Wirtschaft oder
    Soziales
Was versteht man unter dem Lernfeld Arbeit-Wirtschaft-Technik?

Dieses Lernfeld wird u.a. durch die unten angeführten Fächer gebildet. Es führt die Schüler fächerübergreifend und handlungsorientiert gezielt an die Arbeitswelt heran und bereitet sie auf das
Wirtschafts- und Arbeitsleben vor.

Wirtschaft und Beruf (WIB): wirtschaftliches Grundwissen, rechtliche Bestimmungen, technische Prozesse und Verfahren, Berufsfindung

Dem Schüler wird der Eintritt in das Berufsleben erleichtert durch:

  • Arbeitsplatzerkundungen
  • Betriebserkundungen
  • Betriebspraktika
  • Kooperation mit der Wirtschaft
  • Zusammenarbeit mit der Berufsberatung
  • Bewerbungstraining
  • Projekte
  • das Arbeiten in der Schülerfirma DUPF

Technik: Werken/Technisches Zeichnen

Wirtschaft und Kommunikation: Textverarbeitung/Bürotechnik, v. a. fachgerechte und rationelle Nutzung des Computers

Ernährung und Soziales: Ernährung/Haushalt/Sozialpflege

Informatik: Informatik und digitales Gestalten

Digitalisierung:
Wir haben seit dem Schuljahr 2021/22 iPad-Klassen in den Jahrgangsstufen 5 und 7!
Jeder Schüler arbeitet mit dem eigenen/geliehenen iPad! In den Folgejahren kommen weitere Klassen dazu!